Rechtsprechung
BVerwG, 26.01.1987 - 2 B 3.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestehen einer immanenten Beurteilungermächtigung des Dienstherrn zur dienstlichen Beurteilung eines Beamten als persönlichkeitsbedingtes Werturteil
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.11.1986 - 3 B 86.00152
- BVerwG, 26.01.1987 - 2 B 3.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 26.01.1987 - 2 B 3.87
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats enthält die dienstliche Beurteilung eines Beamten ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht; hierzu steht dem Dienstherrn eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerwGE 60, 245 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1987 - 2 B 3.87
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 26.01.1987 - 2 B 3.87
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).